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Finger wählt am Touchdisplay eines Kaffeeautomaten ein Getränk aus

Kaffee­voll­automat fürs Büro: mieten, leasen oder kaufen?

Welcher Weg sich für den Kaffeevollautomaten im Büro rechnet: Kauf, Miete und Leasing im Vergleich über drei und fünf Jahre, dazu Service, Risiko und die steuerliche Behandlung im Überblick.

Stand September 2026mit Quellen am Ende des Artikels

Die Kurzantwort

Kaufen lohnt sich, wenn Sie die Maschine lange nutzen und den Preis auf einmal zahlen wollen. Mieten passt, wenn Sie flexibel bleiben wollen, Leasen, wenn Sie mit festen Raten über eine feste Laufzeit planen. Entscheidend ist die Rechnung über die ganze Nutzungsdauer mit Wartung und Kaffee. Kostenloser Kaffee für das Team gehört nach den Lohnsteuer-Richtlinien nicht zum Arbeitslohn.

Kosten im Vergleich

Welcher Weg günstiger ist, zeigt nur eine Rechnung über dieselbe Laufzeit. Rechnen Sie am besten mit drei und mit fünf Jahren, denn viele Geräte laufen länger als der erste Vertrag.

Kosten eines Büro-Kaffeevollautomaten: kaufen, mieten, leasen
KaufenMietenLeasen
Zu Beginn Kaufpreis auf einmalkeine Anschaffungkeine Anschaffung, je nach Vertrag eine Sonderzahlung
Laufend Wartung, Kaffee, StromMiete, Kaffee, Strom, Wartung laut VertragLeasingrate, Kaffee, Strom, Wartung laut Vertrag
Nach 3 Jahren Gerät gehört IhnenVerlängern, wechseln oder zurückgebenlaut Leasingvertrag
Nach 5 Jahren Gerät gehört Ihnen, Wartung wird wichtigerVerlängern, wechseln oder zurückgebenlaut Leasingvertrag
Rechnung Kaufpreis + Jahre × (Wartung + Kaffee + Strom)Monate × Miete + Kaffee + StromMonate × Rate + Sonderzahlung + Kaffee + Strom

Kaufen

Zu Beginn
Kaufpreis auf einmal
Laufend
Wartung, Kaffee, Strom
Nach 3 Jahren
Gerät gehört Ihnen
Nach 5 Jahren
Gerät gehört Ihnen, Wartung wird wichtiger
Rechnung
Kaufpreis + Jahre × (Wartung + Kaffee + Strom)

Mieten

Zu Beginn
keine Anschaffung
Laufend
Miete, Kaffee, Strom, Wartung laut Vertrag
Nach 3 Jahren
Verlängern, wechseln oder zurückgeben
Nach 5 Jahren
Verlängern, wechseln oder zurückgeben
Rechnung
Monate × Miete + Kaffee + Strom

Leasen

Zu Beginn
keine Anschaffung, je nach Vertrag eine Sonderzahlung
Laufend
Leasingrate, Kaffee, Strom, Wartung laut Vertrag
Nach 3 Jahren
laut Leasingvertrag
Nach 5 Jahren
laut Leasingvertrag
Rechnung
Monate × Rate + Sonderzahlung + Kaffee + Strom

Setzen Sie in die letzte Zeile die Zahlen aus Ihren Angeboten ein. Kaffee und Strom fallen bei allen drei Wegen an, sie entscheiden also nicht, sollten aber in der Gesamtrechnung stehen.

Service und Risiko

Ein Kaffeevollautomat im Büro läuft jeden Tag. Bevor Sie unterschreiben, klären Sie diese Fragen:

  • Wer zahlt Reparaturen und Verschleißteile? Wie schnell kommt ein Techniker?
  • Wie oft wird gewartet und gereinigt? Was kostet das?
  • Was passiert, wenn das Team wächst und die Maschine zu klein wird?
  • Wer liefert Kaffee, Milch und Becher zu welchen Konditionen?
  • Wie lange läuft der Vertrag? Was gilt am Ende?

Bei uns warten und reparieren eigene Techniker aus Biberach, in der Ortenau sind sie schnell vor Ort. Kaffee aus unserer eigenen Linie liefern wir mit. Wächst Ihr Bedarf, passen wir die Lösung an.

Steuerliche Behandlung

Allgemeine Information, keine Steuerberatung:

  • Kauf: Das Gerät wird über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Bis 800 Euro netto ist die sofortige Abschreibung möglich, für Güter von über 250 bis 1.000 Euro wahlweise ein Sammelposten über fünf Jahre. Für bewegliche Güter, die zwischen Juli 2025 und Ende 2027 angeschafft werden, ist auch eine degressive Abschreibung von bis zu 30 Prozent möglich.
  • Nutzungsdauer: Die allgemeine AfA-Tabelle hat keinen eigenen Eintrag für Kaffeevollautomaten. Die Tabelle für das Gastgewerbe nennt für elektrische Kaffeemaschinen 5 Jahre, sie gilt aber für diese Branche. Welche Dauer für Ihr Büro passt, klärt Ihre Steuerberatung.
  • Miete und Leasing: Raten für betrieblich genutzte Geräte sind Betriebsausgaben. Wem ein geleastes Gerät steuerlich zugerechnet wird, hängt vom Vertrag ab.
  • Kaffee fürs Team: Getränke, die der Arbeitgeber zum Verzehr im Betrieb kostenlos oder verbilligt überlässt, gehören nicht zum Arbeitslohn (R 19.6 Abs. 2 LStR).

Automaten-Finder

Welche Maschine braucht Ihr Büro?

Wählen Sie die Größe Ihres Teams. Der Automaten-Finder empfiehlt Ihnen Kaffeevollautomaten und den passenden Weg.

  • Automatenart und zwei bis drei Modelle aus unserem Katalog
  • Kauf, Miete, Leasing oder Full Operating im Vergleich
  • Hinweise zu Standort, Strom und Bezahlung, ohne Kosten
Frage 2 von 7

Wie viele Menschen nutzen den Automaten am Tag?

Häufige Fragen.

Als betriebliche Anschaffung wird sie in der Regel über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Geräte bis 800 Euro netto können sofort abgeschrieben werden. Miet- und Leasingraten für betrieblich genutzte Geräte sind Betriebsausgaben. Die Details für Ihren Fall klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.

Über eine lange Nutzung ist der Kauf oft günstiger, weil keine laufende Rate anfällt. Die Miete schont die Liquidität und lässt Sie flexibel wechseln. Vergleichen Sie beide Wege über dieselbe Laufzeit, zum Beispiel drei und fünf Jahre, inklusive Wartung und Kaffee.

Getränke und Genussmittel, die ein Arbeitgeber seinem Team zum Verzehr im Betrieb kostenlos oder verbilligt überlässt, gehören nach den Lohnsteuer-Richtlinien nicht zum Arbeitslohn (R 19.6 Abs. 2 LStR). Für Mahlzeiten gelten andere Regeln. Das ist eine allgemeine Information, keine Steuerberatung: Klären Sie Ihren Fall mit Ihrer Steuerberatung. Stand: September 2026.

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