Die Kurzantwort
Auf dem eigenen Grundstück brauchen Sie in Baden-Württemberg für einen Verkaufsautomaten keine Baugenehmigung, Automaten sind nach der Landesbauordnung verfahrensfrei. Wer Automaten gewerblich aufstellt, zeigt das beim Gewerbeamt an, wer Lebensmittel verkauft, meldet sich bei der Lebensmittelüberwachung. Auf öffentlichem Grund wie dem Gehweg brauchen Sie zusätzlich eine Sondernutzungserlaubnis der Gemeinde. Für Alkohol und Tabak gelten die Regeln des Jugendschutzgesetzes.
Brauche ich eine Genehmigung?
Eine einzige Genehmigung für Verkaufsautomaten gibt es nicht. Je nachdem, wer den Automaten betreibt, wo er steht und was er verkauft, sind vier Stellen im Spiel.
Gewerbeamt
Wer die Aufstellung von Automaten als selbständiges Gewerbe betreibt, muss das beim Gewerbeamt seiner Hauptniederlassung anzeigen. Ab der Aufstellung gehören an den Automaten der Familienname mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen, die ladungsfähige Anschrift und die Anschrift der Hauptniederlassung. Bei einer eingetragenen Firma genügt der Firmenname, wenn er Familienname und ausgeschriebenen Vornamen enthält (§ 14 Abs. 3 GewO).
Für Landwirte gilt eine Besonderheit: Ein Merkblatt des Landes Baden-Württemberg von 2015 ordnet den Verkauf selbst erzeugter Produkte am Erzeugerort als Urproduktion ein, die kein Gewerbe ist. Automaten außerhalb des Hofs behandelt das Merkblatt nicht ausdrücklich. Fragen Sie in diesem Fall bei Ihrer Gemeinde nach.
Baurecht
Automaten sind in Baden-Württemberg verfahrensfrei, Sie brauchen also keinen Bauantrag. Die Landesbauordnung nennt im Anhang 1 unter Nummer 9 schlicht „Automaten“, ohne Größen- oder Standortgrenze. Verfahrensfrei heißt aber nicht regelfrei: Der Automat muss alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhalten. Ist er vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar, darf er das Straßen- oder Ortsbild nicht verunstalten. Gemeinden können per Satzung Vorgaben zu Art, Größe, Farbe und Ort machen. Wer unsicher ist, kann eine Bauvoranfrage stellen.
Lebensmittelüberwachung
Wer Lebensmittel verkauft, ist Lebensmittelunternehmer und meldet seinen Betrieb zur Registrierung. In Baden-Württemberg ist die untere Lebensmittelüberwachungsbehörde zuständig, also das Landratsamt oder im Stadtkreis die Stadt. Die Registrierung ist schriftlich, kostenlos und soll zeitnah, spätestens innerhalb von vier Wochen erfolgen. Ausgenommen sind landwirtschaftliche Betriebe, die nur kleine Mengen selbst erzeugter Primärprodukte wie Eier, Honig oder unverarbeitetes Obst und Gemüse abgeben.
Jugendschutz
Alkoholische Getränke und Tabakwaren dürfen in der Öffentlichkeit nur dann aus Automaten verkauft werden, wenn der Automat an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort steht oder eine technische Vorrichtung sicher verhindert, dass sie etwas entnehmen (§§ 9 und 10 JuSchG). Das VG Freiburg hat einen Automaten beanstandet, der nach der Ausweisprüfung zwei Minuten freigeschaltet blieb.
Privatgrundstück oder öffentlicher Raum
Auf dem eigenen Grundstück reichen in der Regel die Punkte oben: Gewerbeanzeige, bei Lebensmitteln die Registrierung, Kennzeichnung am Automaten. Auf fremdem Grund, etwa vor einem Geschäft oder auf dem Firmenparkplatz eines Kunden, brauchen Sie zusätzlich die Zustimmung des Eigentümers.
Auf öffentlichem Grund, also auf Gehweg, Platz oder Straße, nutzen Sie die Straße über den Gemeingebrauch hinaus. Dafür braucht es eine Sondernutzungserlaubnis, die nur auf Zeit oder auf Widerruf erteilt wird (§ 16 StrG). Sie soll nicht erteilt werden, wenn Menschen mit Behinderungen dadurch erheblich eingeschränkt würden. Die Gemeinde kann dafür Gebühren verlangen, an Bundesstraßen gilt das Bundesfernstraßengesetz.
Was in Baden-Württemberg gilt
- Neue Landesbauordnung: Seit Februar 2026 gilt die neu gefasste LBO. Die verfahrensfreien Anlagen stehen jetzt im „Anhang 1“, ältere Texte sprechen noch vom „Anhang zu § 50“.
- Ladenöffnung: Für einzelne Warenautomaten gilt das Ladenöffnungsgesetz nach dem Urteil des VG Freiburg von 2013 nicht. Neu seit Februar 2026: Vollautomatisierte Verkaufsstellen bis 150 Quadratmeter dürfen sonn- und feiertags öffnen, außer Karfreitag, 1. Weihnachtstag, Oster- und Pfingstsonntag, wenn der Betrieb sechs Wochen vorher angezeigt wurde.
- Befüllen am Sonntag: Arbeitnehmer dürfen Warenautomaten an Sonn- und Feiertagen nur während der Öffnungszeiten der dazugehörigen Verkaufsstelle befüllen (§ 12 Abs. 5 LadÖG).
- Spirituosen: Seit 01.01.2026 gilt ein neues Landesgaststättengesetz. Es verbietet im Gaststättengewerbe, Alkohol über Automaten anzubieten. Ob für Automaten außerhalb der Gastronomie noch ein eigenes Verbot gilt, ist offen.
Was die Aufstellung kostet
Eine Pauschale wäre geraten. Diese Posten kommen je nach Standort zusammen:
- Automat: Kaufpreis oder monatliche Miete oder Leasingrate, je nach Modell und Ausstattung.
- Strom: Die Leistung steht im Datenblatt, beim Necta Gusto 6 Mini zum Beispiel 150 Watt, beim Necta Gusto 8 500 Watt. Der GPE 30 kommt laut Hersteller auf 1.410 Kilowattstunden im Jahr.
- Ware: Einkauf der Produkte, die Sie verkaufen.
- Bezahlsystem: Gebühren je Kartenzahlung beim Zahlungsanbieter.
- Wartung und Reinigung: selbst oder durch einen Servicepartner.
- Standort: auf fremdem Grund eine Miete oder Beteiligung, auf öffentlichem Grund die Sondernutzungsgebühr.
Wie sich diese Posten beim Snackautomaten zusammensetzen, zeigt der Ratgeber Was kostet ein Snackautomat?.
Checkliste Standort
Checkliste: Verkaufsautomat aufstellen
- Steckdose mit 230 Volt in der Nähe, je nach Modell mit mindestens 10 Ampere
- ebener, tragfähiger Untergrund, Automaten wiegen leer oft 200 bis 480 Kilogramm
- Dach oder Innenraum, außer das Modell ist für draußen gebaut
- gut sichtbar und abends beleuchtet
- Zufahrt für das Befüllen und für den Techniker
- Zustimmung des Grundstückseigentümers, auf öffentlichem Grund die Sondernutzungserlaubnis
- Gewerbeanzeige, Name und Anschrift am Automaten
- bei Lebensmitteln: Registrierung bei der Lebensmittelüberwachung, Pflichtangaben am Automaten
- bei Alkohol oder Tabak: Altersprüfung am Automaten
- Endpreise inklusive Mehrwertsteuer gut lesbar angeben
Wann wir die Aufstellung übernehmen
In der Ortenau stellen wir Automaten im Full Operating selbst auf, rund um Biberach, unter anderem in Offenburg, Lahr, Haslach und Gengenbach. Wir liefern, richten ein, befüllen, reinigen und warten. Beim Kauf, bei der Miete oder beim Leasing liefern wir deutschlandweit und beraten Sie zum Standort. Mehr unter Aufstellung durch ASB.
Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Die verbindliche Auskunft für Ihren Standort geben Gemeinde, Gewerbeamt und Lebensmittelüberwachung.
Quellen
- § 14 Gewerbeordnung (GewO)
- Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO), Fassung vom 16.03.2026, § 50, § 11, § 74 und Anhang 1
- § 16 Straßengesetz Baden-Württemberg (StrG)
- Ladenöffnungsgesetz Baden-Württemberg (LadÖG), geändert 2026
- VG Freiburg, Urteil vom 17.01.2013, 4 K 1022/12
- §§ 9 und 10 Jugendschutzgesetz (JuSchG)
- Art. 6 VO (EG) 852/2004 (Registrierung von Lebensmittelbetrieben)
- service-bw: Als Lebensmittelunternehmen registrieren
- Wissenschaftliche Dienste des Bundestags, WD 5 - 3000 - 150/18 (Direktvermarktung)
Alle Quellen abgerufen im September 2026.